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  | In angelsächsischen Ländern ist es üblich, dass Anwälte manche Fälle "pro bono" bearbeiten, d.h., ohne Honorar dafür zu verlangen. Sie bringen damit die gesellschaftliche und soziale Verpflichtung Ihres Berufes zum Ausdruck. Sie wollen damit zeigen, dass sie sich verpflichtet haben, Recht und Gesetz zu dienen. Ich finde, das ist ein schöner Gedanke, den ich dadurch zu verwirklichen suche, dass ich (nicht ganz, siehe unten) kostenlose Mediationen -und zwar maximal zwei im Monat- anbiete.
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  | Wenn Sie für sich eine solche Mediation haben wollen, nehmen Sie bitte, wie auf der vorherigen Seite beschrieben, Kontakt mit mir auf. Wenn ich Ihren Auftrag akzeptieren kann, erwarte ich vor Beginn der Mediation, dass mir eine kurz zuvor ausgestellte Spendenbescheinigung über einen Betrag von 40,00 € zugunsten der folgenden gemeinnützigen Einrichtungen vorgelegt wird:
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  | Der Betrag gilt für beide Parteien der Mediation zusammen, also insgesamt 40,00 €. Wer von den beiden bezahlt hat, ist mir egal. Sie können auch gerne mehr bezahlen. Sie können die Spende auch von der Steuer absetzen. Ich will nur erreichen, dass ich es nicht mit Leuten zu tun bekomme, die nach dem Motto handeln: "Was nichts kostet, ist auch nichts wert." Den Betrag von zusammen 40,00 € können auch Sozialhilfeempfänger aufbringen, wenn es ihnen mit der Sache ernst ist. Der schönste Effekt ist natürlich, dass ich weiss, dass ein Kind auf jedem Fall bei dieser Sache gewinnen wird.
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  | Diese Mediationen sollen für Leute sein, die sich keine Mediation leisten können. Ich behalte mir deshalb vor, die finanzielle Bedürftigkeit zu überprüfen. Ein Beispiel: wenn in einer Besuchsrechtssache, die mediiert werden soll, Prozeßkostenhilfe bewilligt wurde, würde mir das als Nachweis reichen.
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