Beratungs-Rechtsschutz, speziell im Familien-und Erbrecht
Die Rechtschtzversicherer bieten Beratungsrechtschutz für Familien-und Erbrecht an. Wenn Sie sich auf diesen Gebieten beraten lassen wollen, prüfen Sie also, ob Sie Versicherungsschutz haben.
Dies können Sie auch ganz einfach selbst tun, indem Sie bei Ihrem Versicherer anrufen und dies telefonisch klären. Häufig wird man Ihnen eine sogenannte Schadensnummer geben. Dies vereinfacht die Abwicklung der Abrechnung mit dem Versicherer. Wir können dann direkt und ohne weitere Umstände mit diesem abrechnen. Notieren Sie sich also die Schadensnummer und bringen Sie zur Besprechung mit.
Falls dies nicht gehen sollte, bauchen wir den Namen der Versicherung und Ihre Versicherungsnummer.