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| Maßgeblich für die Berechnung der Kosten ist der "Streitwert", den das Gericht festlegt. Dieser errechnet sich aus dem dreifachen des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens der Eheleute. Wenn er also 1.500 € monatlich verdient und sie 1.000 €, beträgt der Streitwert für die Scheidung 2.500 € mal 3, also 7.500 €. Dazu kommt der Streitwert für den Versorgungsausgleich, im Normalfall 1.000 €, häufig aber auch 2.000 €. Ein solche Scheidung hätte also einen Streitwert von 8.500 €. Vermutlich kommen die Vorstellungen über die horrenden Kosten einer Scheidung daher, dass der Streitwert mit den tatsächlichen Kosten und Honoraren verwechselt wird. Tatsächlich ist der Streitwert aber nur die Berechnungsbasis für die Anwaltshonorare und die Gerichtskosten. Wenn man weiß, welche Gebührentatbestände zur Anwendung kommen, kann man den genauen Betrag aus einer Tabelle ablesen.
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