Anwaltshonorar bei Prozesskostenhilfe

Der Mindeststreitwert für eine Scheidung beträgt 3.000 €.
Der Anwalt erhält 2 Gebühren im Gesamtwert des 2,5-fachen einer Gebühr. Die führt zu einem Honorar von 586,08 €.

Kostenberechnung
§ 10 RVG
für ein gerichtliches Verfahren


EURO

Gebührentatbestand
Gebührenvorschrift RVG
Nr. Vergütungsverzeichis

Gebührensatz

Streitwert

Verfahrensgebühr
§§  2,13
3100
1,3

3.000,00 Euro

245,70 Euro

Verfahrensgebühr/vorzeitige Erledigung
§§ 2,13
3101
0,8


Erhöhungsgebühr
§§ 2, 7, 13
1008
X * 0.3


Terminsgebühr
§§ 3, 2, 13
3104
1,2

3.000,00 Euro

226,80 Euro

Einigungsgebühr

1003
1,0


Post+Tele-Kom. - Pauschale

7002
max 20,00 €

20,00 Euro

Steuerpfl. Betrag




492,50 Euro

Umsatzsteuer
MWSt 19 %



93,58 Euro

Summe:




586,08 Euro

Vorschuss:

0,00 Euro

Endbetrag
(./. Vorschuss)

586,08 Euro