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Unser Vorschlag: Honorar nach Zeitaufwand
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| Falls Sie eine intensivere , beispielsweise familienrechtliche Beratung brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 1. Bitte rufen Sie die Praxis an und lassen Sie sich einen Termin geben. (Telefon: 0203 77 27 97)
2. Alternativ rufen Sie an und sprechen mit uns. Natürlich sind wir nicht immer zu erreichen. Dann bitten Sie um Rückruf. Wir rufen Sie an und klären mit Ihnen unverbindlich Ihre Fragen zur Mandatserteilung.
3. Wir berechnen die Kosten einer außergerichtlichen Erstberatung nach dem zeitlichem Aufwand. Pro angefangene Viertelstunde berechnen wir Ihnen 25,00 € einschließlich Mehrwertsteuer (bei einer Erstberatung ist das Honorar gesetzlich auf 190,00 € + MWSt beschränkt).
Ihr Vorteil: Die Ihnen entstehenden Kosten richten sich also allein nach dem zeitlichen Aufwand und nicht nach irgendwelchen Faktoren wie dem Streitwert, den Sie weder übersehen noch beeinflußen können, oder der Zahl und Art der behandelten Themen.
Alternativ rechnen wir auch nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) ab. Im Zweifel ist dies aber teurer.
Hinweis: Erfahrungsgemäß dauert ein intensives Beratungsgespräch in einer neuen Scheidungssache 45 Minuten bis eine Stunde.
Hinweis: Selbstverständlich beraten wir Sie auch, wenn Sie rechtsschutzversichert sind oder Beratungshilfe bewilligt erhalten haben.
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