Beratungshilfe
Beratungshilfe ist eine staatliche Leistung, die es mittellosen Bürgern ermöglichen soll, sich durch einen Anwalt beraten zu lassen.

Das zuständige Gericht stellt Bewilligungsbescheide aus.  Das zuständige Gericht ist zum Beispiel bei einer Beratung in einer Familiensache das örtlich zuständige Amtsgericht und dort die Familienabteilung, in Duisburg-Mitte also das Amtsgericht Duisburg, Nebenstelle Kardinal-Galen- Straße.
Das Antragsformular finden Sie hier.
Wenn Sie so einen Schein beantragt und erhalten haben, hat der Anwalt den Nachweis Ihrer Berechtigung in Händen und kann die Beratung durchführen.
Wenn Sie von uns beraten werden möchten, besorgen Sie sich bitte zunächst einen Berechtigungsschein und vereinbaren anschließend einen Besprechungstermin. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir angesichts des geringen Honoarars möglichst nicht auch noch den Schreibkram mit dem Gericht erledigen wollen. Wenn die Sache eilig ist, stellen wir auch den Antrag für Sie. Bringen sie dann bitte alle Unterlagen zu Ihrem Einkommen etc. mit.

Grundsätzlich können Sie zu jedem Anwalt Ihrer Wahl gehen. Jeder Anwalt, der seinen Beruf ernst nimmt, wird sich unserer Meinung nach auch um einen solchen Fall kümmern, Ausnahmen werden die Regel bestätigen.
Im Gegensatz zum Namen deckt die Beratungshilfe die gesamte außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts ab. Der Anwalt kann also auch für Sie einen Brief schreiben und mit der Gegenseite verhandeln.
Das Honorar des Anwalts übernimmt die Staatskasse. Sie zahlen nur eine Selbstbeteiligung von 10,00 EUR. Die Selbstbeteiligung darf vom Anwalt bei besonders schwieriger Finanzlage des Mandanten erlassen werden.

Da unser Staat sein Geld lieber für wichtigere Dinge wie griechische Banken als für die Rechtssicherheit seiner Bürger ausgibt, gibt es in letzter Zeit im Familienrecht (aber nicht nur dort) Schwierigkeiten bei der Bewilligung von Beratungshilfe. Begründung ist, dass zum Beispiel für die Beratung in Unterhaltssachen das Jugendamt in Anspruch genommen werden kann. So schiebt eine Behörde die Kosten an eine andere weiter. Ob Sie beim Jugendamt gut beraten werden, hängt von dem einzelnen Sachbearbeiter ab. Ich habe jedenfalls nicht den Eindruck, dass die Leute besonders begeistert sind. Andererseits: umsonst kann ein Anwalt nicht arbeiten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizministeriums oder bei Wickipedia.