Rechtsschutzversicherungen - allgemeine Anmerkungen

Wer Auto fährt, sollte auch eine Rechtsschutzversicherung (RSV) haben. Dies ist der Bereich, wo das Schadensrisiko am höchsten ist. Ein Auto kostet schnell 25.000,00 EUR. Wenn Sie um diesen Betrag oder auch nur um die Hälfte prozessieren müssen, ist das Prozessrisiko enorm. Eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung  sollte also immer "mit drin" sein.

Eine Rechtschutzversicherung des Mandanten ist für den Anwalt häufig erfreulich. Für Sie kann es aber ganz schön teuer kommen. Ein Preisvergleich lohnt sich daher. Außerdem sollten Sie beachten, dass die Marktführer im Zweifel nicht so kulant sind wie Versicherungen, die noch etwas werden wollen.
Ihr Versicherungsvertreter verkauft Ihnen natürlich gerne eine Komplettversicherung. Die ist dann auch teuer. Überlegen Sie gut, ob Sie diese wirklich brauchen. Sollten Sie wirklich einmal im Leben einen Finanzgerichtsprozess führen, können Sie den wahrscheinlich auch selbst bezahlen.
Weiter sollten Sie die Höhe eines Selbstbehalts berücksichtigen.  Beratungen sind häufig gar nicht so teuer, zumal hier die Konkurrenz groß und die Honorare freigegeben sind.( Richtig teuer werden nur Prozesse.)  Dass Honorar des Anwalts wird deshalb häufig unter dem vereinbarten Selbstbehalt liegen, Sie zahlen also doch selbst.

Sie können überlegen, ob Sie zunächst nur eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abschließen und diese später erweitern. In vielen Fällen merkt man ja schon vorher, dass es zu einem Konflikt kommen könnte, beispielsweise mit dem Arbeitgeber und kann dann den Umfang der Versicherung erweitern. Aber Achtung: Wenn der Schadensfall schon eingetreten ist, ist es dafür zu spät.
Es ist auch durchaus nicht "alles" versichert, selbst wenn man Ihnen etwas anderes erzählt. Zum Beispiel ist im Familienrecht in den normalen Policen ausschliesslich eine Beratung versichert, nicht aber der Scheidungs- oder Unterhaltsprozess.
Wenn Sie sich nur einmal erkundigen wollen, ohne dass ein Schadensfall vorliegt, zahlt die Rechtsschutzversicherung normalerweise auch nicht.

Auch wenn Ihre Rechtsschutzversicherung oder Sie den Vertrag gekündigt haben, kann durchaus noch Deckung bestehen, nämlich dann, wenn das Schadensereignis in die Versicherungszeit fällt. Also aufgepasst!

Beachten Sie: die Versicherung wird häufig versuchen, Sie zu einem bestimmten Anwalt zu lotsen. Grund ist, dass die Versicherung mit diesem Anwalt anders (billiger) abrechnet als mit dem Anwalt, den Sie sich selbst aussuchen.
Manche Versicherungen bieten auch eigene Rechtsanwälte an.
Dass diese Anwälte Ihnen nicht unbedingt zu einem für die Versicherung teuren Prozess raten, können Sie sich denken. (Andererseits wird auch häufig "lockerer" prozessiert, wenn der Anwalt weiss, dass die Versicherung zahlt.)
Sie müssen darauf nicht eingehen. Sie haben die freie Wahl des Anwalts!