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Online-Beratung-was ist davon zu halten?
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| Online-Rechtsberatung ist nicht besonders sinnvoll. Zeitweilig wurde telefonische Rechtsberatung zu festen Minutenpreisen angeboten. Nach den Feststellungen von Verbraucherschutzorganisationen waren die Ergebnisse dieser Beratungen im wesentlichen falsch oder unbrauchbar. Gleiches muss für Online-Rechtsberatung gelten. Fragen Sie sich doch einmal: welche Funktion hat ein Rechtsanwalt? Dies ist ganz einfach zu beantworten, wenn man sich einmal fragt, warum es seit dreitausend Jahren Rechtsanwälte gibt: Anwälte haben die Funktion, den Sachverhalt mit dem Mandanten abzuklären, die Beweislage zu klären, die Rechtslage richtig zu beurteilen, die Erfolgschancen abzuwägen und ihrem Kunden dann den richtigen Weg vorzuschlagen. Sie sind keine Lohnschreiber, die nur die Funktion haben, das, was der Mandant erzählt, in die richtige Form zu bringen, sondern Berater, die im Idealfall den Mandanten in allen Aspekten des Falles beraten sollten. Er wird gerade deshalb gebraucht, weil der juristisch nicht vorgebildete Mandant gerade nicht weiss, was wichtig und relevant ist. Dies erfordert grosses Wissen und intensive Tätigkeit des Anwalts, die am Telefon oder per E-Mail nicht geleistet werden kann. Jura ist keine Mathematik, wo 2 und 2 immer die Antwort 4 ergibt.
Ein Beispiel: Sie gehen zu Ihrem Anwalt und erklären ihm: "Ich habe einen Unfall gehabt, mein Auto ist kaputt. Zeugen habe ich nicht, aber der andere ist schuld, der muß bezahlen. Ich habe deshalb schon einen Gutachter beauftragt."
Die Antwort einer Online-Rechtsberatung wäre wahrscheinlich: Klasse, alles richtig gemacht.
Der erfahrene Anwalt dagegen fängt an zu fragen: Was heißt: "mein" Auto? Juristisch gesehen ist Anspruchsberechtigter der Eigentümer. Diese Rechtsposition ist keineswegs identisch mit dem Halter. "Mein" Auto ist also vielleicht garnicht "mein" Auto, z.B., weil es geleast ist (mögliche Folge: falscher Kläger, Prozess verloren oder mindestens ein Unfallzeuge weniger).
Weiter: Häufig meinen juristische Laien, dass der Ehegatte kein Zeuge sein könne. Falsch. Weil sie aber in diesem Irrglauben sind, erzählen sie erst gar nicht, dass der Ehegatte dabei war. Deshalb die Frage des erfahrenen Anwalts: "Waren sie allein im Auto?"
"Der andere ist schuld" enthält bereits eine juristische Wertung, die vom Laien völlig falsch vorgenommen worden sein kann. Im Strassenverkehrsgesetz gibt es eine sogenannte "Gefährdungshaftung", die mit "Verschuldenshaftung", wie der juristische Laie sie sich vorstellt, wenig zu tun hat. So kommt es immer wieder zu Gerichtsurteilen, die die Mandanten nicht verstehen, weil doch der andere "schuld" war.
Ein sorgfältiger Anwalt hätte vielleicht von vorneherein einen anderen Weg empfohlen, zum Beispiel die Abrechnung des Schadens über die eigene Kaskoversicherung. So kann das Risiko vermindert werden, dass man auf einem Teil der Reperatur-oder Sachverständigenkosten sitzen bleibt. Wie man sieht, bestehen schon bei alltäglichen Verkehrsunfällen dutzende Möglichkeiten, sich misszuverstehen. Schon bei einfachsten Sachverhalten kann der juristische Laie falsche Wertungen vornehmen, ohne sich dessen überhaupt bewußt zu sein, also ohne die Tatsache möglicherweise überhaupt zu erwähnen oder danach zu fragen.
Was wird dann wohl erst bei sensiblen Dingen wie einer Familiensache herauskommen? Tatsache ist unseres Erachtens, dass diese Beratungsangebote nicht deshalb nachgefragt werden, weil die technischen Voraussetzungen dafür so gut sind, sondern allein deshalb, weil die potentiellen Kunden die Preisgestaltung der Anwälte nicht kennen oder sogar (nicht ohne Grund) fürchten. Darauf haben wir eine Anwort. Deshalb gibt es unser Beratungsangebot.
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