Scheidungsbegleitende Beratung
Häufig kommt es vor, dass ein Ehegatte die Scheidung einreicht und der andere sich im Verfahren selbst vertritt. Dies ist grundsätzlich möglich und sinnvoll, um Anwaltshonorar einzusparen.
Andererseits treten immer wieder Fragen auf, bei denen man gerne einen Anwalt fragen möchte: Was ist mit dem Versorgungsausgleich? Was passiert im Termin? Wann wird das Scheidungsurteil rechtskräftig?
Wenn Sie sich absichern wollen, haben wir einen Vorschlag für Sie: Gegen ein Pauschalhonorar von 250,00 € einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % (dies entspricht: 39,92 €) beraten wir Sie in diesen Fragen vom Anfang bis zum Ende des Verfahrens.
Sollte nachträglich eine Vertretung im Verfahren erforderlich werden, rechnen wir das Beratungshonorar auf das Honorar für das Scheidungsverfahren an.