|
 |

Scheidungsbegleitende Beratung
|
 |
 |
  | Häufig kommt es vor, dass ein Ehegatte die Scheidung einreicht und der andere sich im Verfahren selbst vertritt. Dies ist grundsätzlich möglich und sinnvoll, um Anwaltshonorar einzusparen.
|
 |
 |
 |
  | Andererseits treten immer wieder Fragen auf, bei denen man gerne einen Anwalt fragen möchte: Was ist mit dem Versorgungsausgleich? Was passiert im Termin? Wann wird das Scheidungsurteil rechtskräftig?
|
 |
 |
 |
  | Wenn Sie sich absichern wollen, haben wir einen Vorschlag für Sie: Gegen ein Pauschalhonorar von 250,00 € einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % (dies entspricht: 39,92 €) beraten wir Sie in diesen Fragen vom Anfang bis zum Ende des Verfahrens.
|
 |
 |
 |
  | Sollte nachträglich eine Vertretung im Verfahren erforderlich werden, rechnen wir das Beratungshonorar auf das Honorar für das Scheidungsverfahren an.
|
 |
 |
|
 |