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Was ist aussergerichtliche Streitschlichtung?
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  | Aussergerichtliche Streitschlichtung gibt es in zwei Formen:
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  | Zunächst einmal ist aussergerichtliche Streitschlichtung in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Ohne ein vorher durchgeführtes Verfahren zur Streitschlichtung ist eine Klage in solchen Fällen unzulässig.
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  | Ich habe eine Zulassung für diese Verfahren hierfür durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
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  | Neben dieser gesetzlich vorgeschriebenen Form gibt es die Möglichkeit, freiwillig aussergerichtlich eine Streitschlichtung zu versuchen. Dies wird häufig in der Form der Mediation gemacht.
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  | Erwähnt sei noch, dass es die Möglichkeit gibt, eine Schiedsvereinbarung zu treffen. Dies bedeutet, dass statt eines Gerichtsverfahrens ein Schiedsverfahren durchgeführt wird und dass statt des Richters der Schiedsrichter, auf den sich die Parteien vorher geeinigt haben, die Entscheidung fällt. Ich bin gerne bereit, aufgrund einer Vereinbarung als Schiedsrichter tätig zu werden. Von mir aus biete ich dies jedoch nicht an.
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  | Der Grund dafür ist, dass ich als Mediator prinzipiell nicht als Richter fungiere, sondern nur den Ablauf des Verfahrens moderiere und auf die Einhaltung der Regeln achte. Ich bin nur in beschränktem Umfang den Parteien bei der Lösung ihres Problems behilflich. Der Vorteil der Mediation ist gerade die Freiwilligkeit des Verfahrens und das Ziel, die Streitenden selbst die Lösung Ihres Problems finden zu lassen. Damit verträgt sich nicht die Funktion als Richter.
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