Welche Mediationen ich übernehme
Ich übernehme grundsätzlich nur Mediationen aus dem Familienrecht und eng verwandten Gebieten.
Es kann dabei um einzelne Aspekte gehen, z.B., wenn Sie sich nicht über das Besuchsrecht einigen können.
Es kann aber auch um den Gesamtkomplex "Trennung" und "Scheidung", auch im Sinne einer Konfliktvermeidung gehen.
Bitte beachten Sie dabei: als Mediator kann ich nicht für eine der beteiligten Parteien als Anwalt tätig werden, natürlich auch nicht im Scheidungsverfahren.
Bei der Auswahl eines Anwalts im nachfolgenden Scheidungsverfahren bin ich Ihnen gerne behilflich.