Bußgeldverfahren - Verkehrsanwalt Duisburg - Ihr Fachanwalt

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Bußgeldverfahren

Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten oder gar einen Bußgeldbescheid?

Sie sollen zu schnell gefahren sein?
Ihr Abstand zum Vordermann war zu gering?
Ihnen wird vorgeworfen, die Ampel bei Rotlicht überfahren zu haben?
Sie sollen am Steuer ein Handy benutzt haben?

Jetzt heißt es schnell handeln aber nicht übereilt. Äußern Sie sich zum Tatvorwurf zunächst nicht. Sie sind hierzu nicht verpflichtet. Behalten Sie einen kühlen Kopf und nehmen Sie sofort Kontakt mit uns auf. Wir sorgen dafür, dass die einzuhaltenden Fristen gewahrt werden, und fordern die amtliche Akte für Sie an, in die nur ein anwaltlicher Vertreter vollständige Einsicht erhält. Erst diese ermöglicht, waffengleich gegenüber der Behörde zu erwidern und Fehler der Behörde aufzudecken.
Mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen entwickeln wir zusammen mit Ihnen nach Auswertung aller Fallunterlagen gemeinsam die beste Verteidigungsstrategie, stellen für Sie Beweisanträge, und begleiten Sie bis zum Abschluss der Angelegenheit. Ein Bußgeldbescheid sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es drohen häufig Punkte und Fahrverbote bis hin zum Fahrerlaubnisentzug nach erreichen der 8-Punkte-Marke. Dies führt wiederum zur Anordnung der MPU, dem sog. Idiotentest, so dass hier ein ganzer Rattenschwanz droht. Übrigens kann eine MPU auch vor erreichen von 8 Punkten angeordnet werden, so dass grundsätzlich jedes Bußgeldverfahren professionell geprüft werden sollte. In der Regel werden die vorhandenen Punkte erst nach 2,5 bzw. 5 Jahren gelöscht. Begehen Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung zweimal in Jahresfrist, droht häufig ein zusätzliches Fahrverbot.
Selbst wenn der Tatvorwurf nicht entkräftet werden kann, kann häufig das Fahrverbot abgewendet werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Sie haben wenig Zeit Termine wahrzunehmen? Gerne führen wir die Kommunikation auch online mit Ihnen durch. Also zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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