Fahrzeugkauf und Verkauf - Verkehrsanwalt Duisburg - Ihr Fachanwalt

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Fahrzeugkauf und Verkauf

Sie haben ein Fahrzeug gekauft?
Nach 3 Monaten haben Sie schon einen Motorschaden und der Händler sagt sorry, keine Gewährleistung?
Das Traumauto erweist sich als Schrotthaufen?

Wir als Fachanwaltskanzlei kennen die Tricks der Autohändler. Der Verkäufer will sich trotz Ihrer Fristsetzung nichts von den Mängeln annehmen?
Jetzt wird es spätenstens Zeit, sich mit einem Fachanwalt in Verbindung zu setzen. Wir fordern für Sie formell korrekt Ihren

Nacherfüllungsanspruch,
Ihre Gewährleistungsansprüche,
Ihre Garantieansprüche
und Schadensersatz

bei Ihrem Verkäufer für Sie ein. Wir prüfen, ob es tatsächlich einen Garantieanspruch gibt, oder ob es sich in schönen Worten nur um die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche handelt und setzen diese für Sie durch. Nicht selten muss der Verkäufer das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer geringen Nutzungsentschädigung nahezu vollständig zurückzahlen.

Sie haben ein Fahrzeug verkauft, und nach fast 2 Jahren und nach rund 100.000 gefahrenen Kilometern verlangt der Käufer nunmehr Schadensesatz oder gar die Rückgabe des Fahrzeugs?

Auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter. Aufgrund unserer Erfahrung kennen wir die Risiken und die Verteidigungsmöglichenkeiten hinsichtlich solcher Forderungen, und wehren diese meist erfolgreich für Sie ab.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und dem Fachwissen eines Fachanwalts jederzeit gerne zur Verfügung.

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